Immobilienrecht

Das Immobilienrecht betrifft alle während des Lebenszyklus einer Immobilie auftretenden Rechtsfragen, insbesondere das Grundstücks­verkehrsrecht und das Grundbuchrecht. Als erfahrener Immobilienanwalt betreue ich Sie, angefangen von Grundstückskaufverträgen, dem Erwerb von Wohnungseigentum, dem Abschluss von Maklerverträgen bis hin zur Vermietung rund um die Immobilie. Ich berate Sie bei Erwerb, Belastung und Veräußerungen von Grundstücken, insbesondere auch bei Finanzierungsfragen. Eine wirtschaftlich nicht uninteressante Möglichkeit ist der Eigentumserwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Wesentlicher Bestandteil des Immobilienrechts ist das Grundstücksrecht. Dazu gehören der Ver- und Ankauf von bebauten Grundstücken, von Baugrundstücken und von Wohn- und Teileigentum. Hinzu kommen die dinglichen Rechte, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurechte sowie das dingliche Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Ich prüfe Verträge vor der notariellen Beurkundung und gestalte und berate dort, wo es um den Erwerb, Veräußerung, Belastung oder Nutzung einer Immobilie geht. Hier ist der Rechtsanwalt im Unterschied zum Notar nicht zur Neutralität verpflichtet und kann daher die Interessen des Mandanten vollumfänglich berücksichtigen.

Weitere Arbeitsgebiete der Kanzlei in Köln und Koblenz sind:

Bankrecht | Maklerrecht | Mietrecht |Wohnungseigentumsrecht | Zwangsversteigerungsrecht