Bankrecht

Das Bankrecht befasst sich mit Konflikten mit Kreditinstituten, die oftmals von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung für den Kunden sind. Als erfahrener Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Bankkunden bei Streitigkeiten aus dem gesamten Filialbankgeschäft wie dem Kredit- und Sicherheitenwesen, dem Zahlungsverkehr und dem Kreditkartengeschäft. Zu nennen sind:

  • Finanzierung des Erwerbs und der Errichtung von Immobilien
  • Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Widerruf von Verbraucherdarlehen
  • Kredite / Darlehen
  • Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Bürgschaft, Abtretung etc.
  • Verbraucherkreditrecht
  • Swaps
  • Notleidende Kredite / Verwertung / Vollstreckung / Abwehrmaßnahmen
  • Kündigungen / Rückführungsvereinbarungen
  • Zinsen / Bearbeitungsgebühren
  • Verstärkung und Freigabe von Sicherheiten
  • Zahlungsverkehr, Electronic Banking, Internet Banking, Kontoführung
  • Leasing
  • Factoring

Ein traditioneller Schwerpunkt des privaten Bankgeschäfts ist das Kreditgeschäft. Hier sind Konflikte mit dem Kreditinstitut oftmals von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung für den betroffenen Kunden. Ein Immobilienkauf und die dazugehörige Finanzierung stellen Rechtsgeschäfte dar, bei denen Summen bewegt werden, die typischerweise ein Vielfaches des Jahreseinkommens der privaten Immobilienkäufer ausmachen.

Die häufigste Form der Bau- oder Immobilienfinanzierung ist das langfristige und festverzinsliche Annuitätendarlehn. Es entspricht dem Leitbild des grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens. In der Vergangenheit wurden von Darlehensnehmern als Tilgungsvariante häufig auch das sogenannte tilgungsfreie Festdarlehen in Kombination mit einem Tilgungsersatzinstrument (z. B. Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrechts, Bausparvertrag) gewählt, in das der Darlehensnehmer regelmäßige Sparleistungen zu erbringen hat.

Die Bank wird ein Darlehen zur Sicherung von Immobilien nur gegen Stellung entsprechender Sicherheiten (Grundschuld, Verpfändungen) gewähren. Bau-und Immobilienfinanzierungen werden üblicherweise grundpfandrechtlich gesichert. Als Belastungsgegenstand kommt neben dem Grundstück insbesondere auch das Wohnung- bzw. Teileigentum in Betracht.

Da die Bank aus der sofort vollstreckbaren Grundschuld nur in das belastete Objekt vollstrecken kann, verlangt sie von Darlehensnehmern neben der dinglichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung regelmäßig auch ein abstraktes Schuldanerkenntnis oder -versprechen nebst Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) ein, um im Verwertungsfall ohne zeitliche Verzögerungen auch in das sonstige Privatvermögen des Darlehensnehmers vollstrecken zu können.

Für Verbraucherkredite und damit auch für Kredite zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien gelten besondere Regeln zu den Informationspflichten der Bank. Ein Streitpunkt ist insbesondere in den letzten Jahren vermehrt die Frage, ob die erteilte Widerrufsbelehrung wirksam ist oder aber noch nach Jahren die Möglichkeit besteht, sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von dem Vertrag zu lösen. Zu erwähnen ist ferner die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit dem 21.03.2016 für die Vergabe von Immobilienkrediten neue Standards aufstellt.

Kreditinstitute müssen jetzt bei der Vergabe von Baukrediten besser beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Nach der neuen Regelung darf eine Bank einen Immobilienkredit nur gewähren, wenn er „innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers vollständig zurückgeführt werden kann“. Zum anderen darf die Bank den Wert der Immobilie bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit nicht mehr als Hauptkriterium ansetzen.

Kapitalmarktrecht

Sie suchen fachkundige rechtliche Unterstützung im Bereich des Kapitalmarktrechts? Als erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen professionelle Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten dieses Rechtsgebiets. Ich berate und vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um das Kapitalmarktrecht.
Meine anwaltliche Beratung im Kapitalmarktrecht umfasst die rechtliche Betreuung von Mandanten bei Fragen und Streitigkeiten bei Anlagegeschäften, insbesondere im Zusammenhang mit Beraterhaftung:
·      Prüfung von Anlageberatungsverträgen und -fehlern
·      Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Falschberatung und Anlagebetrug
Mein Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen rechtlichen Bedürfnisse im Bereich des Kapitalmarktrechts zu finden. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen und Ihre rechtlichen Anliegen zu lösen.
 

Neben dem Bankrecht sind dies weitere Arbeitsgebiete der Kanzlei in Köln und Koblenz:

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