Maklerrecht

Herzlich Willkommen auf der Website der Kanzlei für Maklerrecht Robert Düpmeier. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich spezialisiert auf dieses Rechtsgebiet.

Makler und Maklerkunden berate und vertrete ich in allen maklerrechtlichen Angelegenheiten:

  • Vertragsgestaltung
  • Reservierungs- und Provisionsvereinbarungen
  • Widerrufsrecht
  • Alleinaufträge
  • Beachtung des Geldwäschegesetzes
  • Maklerklauseln in Kauf- oder Mietverträgen
  • Vertragsdurchführung
  • Haftung des Maklers
  • Doppeltätigkeit
  • Verflechtung

Das Maklerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Maklern und ihren Auftraggebern und bestimmt insbesondere die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrags, das Entstehen des Anspruchs auf Maklerprovision und die Haftung des Maklers bei Vertragsverletzungen.

Ein Makler hat verschiedene Pflichten gegenüber seinem Auftraggeber. Er muss den Auftraggeber über alle relevanten Umstände informieren, die für die Entscheidung über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie von Bedeutung sind.

Ich unterstütze Sie bei der Vermeidung von Streitigkeiten und helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.