Nachbarrecht

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Nachbarrecht bin ich Ihr verlässlicher Partner für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihr Nachbarschaftsverhältnis.

Im privaten Nachbarrecht regeln Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und der Landesnachbarrechtsgesetze die Beziehungen zwischen Nachbarn. Der Schutz umfasst sowohl gegenwärtige als auch künftige Beeinträchtigungen des Eigentümers.

Das öffentliche Nachbarrecht unterscheidet sich strukturell, da die Verwaltungsbehörde auch am nachbarlichen Verhältnis beteiligt ist. Es handelt sich um ein dreiseitiges Verhältnis, bei dem die Nachbarn keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen haben. Im öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht können Maßnahmen nur gegenüber der Genehmigungsbehörde verlangt werden.

Verletzungen von subjektiv-öffentlichen Rechten können vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht werden, während Verletzungen privater Nachbarrechte vor dem Zivilgericht verhandelt werden.

Mein Leistungsspektrum im Nachbarrecht umfasst die anwaltliche Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen des Nachbarrechts:

  • Durchsetzung von Abwehransprüchen und Beilegung von Konflikten
  • Klärung von Fragen zu Grenzeinrichtungen und ihrer Nutzung: Wände, Abstände von Bauwerken und Überbau, Bäume und Sträuchern
  • Selbsthilferecht
  • Streitigkeiten über Immissionen und Lärmprobleme
  • Gefahren, die vom Nachbargrundstück ausgehen, Vertiefung, Einwirkung durch Wasser
  • Nachbarrecht durch Grunddienstbarkeiten

Ob es um das private Nachbarrecht oder das öffentliche Nachbarrecht geht - ich stehe Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Anliegen erfolgreich zu vertreten.